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Unsere Pflegeleistungen in Rheine

Wir unterstützen Sie zu Hause – mit Pflege, ärztlich verordneter Behandlungspflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt. Welche Leistungen Sie brauchen, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen.

Ältere Frau spricht zu Hause mit einer Angehörigen und einer Pflegekraft.

Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen

Wir sind anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen. Wir erbringen Leistungen der Krankenpflege nach SGB V und der Pflege nach SGB XI. Außerdem führen wir Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI durch, damit Sie und Ihre Angehörigen gut versorgt und beraten sind.

Leistungen im Überblick

Eine ältere Frau wäscht ihre Hände, während eine Pflegekraft ein Handtuch bereithält.

Grundpflege

Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen und Trinken und beim Toilettengang, Betten und Lagern, aktivierende Pflege. Kostenträger: Pflegekasse, je nach Pflegegrad.

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Pflegekraft bespricht eine Medikamentenbox mit einem älteren Mann.

Behandlungspflege

Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Kompressionsstrümpfe und -verbände, Infusionen und mehr. Kostenträger: Krankenkasse, mit ärztlicher Verordnung.

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Verbandmaterial und eine Pflegetasche liegen auf einer hellen Fläche bereit.

Wundversorgung

Verbandswechsel, Wundversorgung und Behandlung von Druckgeschwüren nach ärztlicher Verordnung.

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Ältere Frau mit Gehstock und Begleiterin spazieren auf einem Parkweg.

Betreuung

Gesellschaft und Begleitung im Alltag – Spaziergänge, gemeinsames Einkaufen und Kochen, Gesellschaftsspiele. Was wir zusammen machen, bestimmen Sie.

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Älterer Mann und Helferin bereiten gemeinsam Gemüse in einer Küche vor.

Hauswirtschaft

Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Wohnung reinigen, Wäsche wechseln und waschen, Müll entsorgen. Auch diese Leistungen kann die Pflegekasse übernehmen.

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Ältere Frau und Angehöriger besprechen Unterlagen mit einer Beraterin am Tisch.

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Der Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger – bei Ihnen zu Hause, mit Tipps für den Pflegealltag.

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Wer bezahlt welche Leistung?

Leistung Rechtsgrundlage Kostenträger in der Regel Voraussetzung
Grundpflege SGB XI Pflegekasse Pflegegrad; Höhe abhängig vom Pflegegrad
Hauswirtschaft SGB XI Pflegekasse Pflegegrad
Betreuung SGB XI Pflegekasse, je nach Pflegegrad und genutzten Leistungen Pflegegrad
Behandlungspflege und Wundversorgung SGB V Krankenkasse Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Haus- oder Facharzt
Beratungsbesuch § 37 Abs. 3 SGB XI Pflegekasse Bezug von Pflegegeld

Was die Kassen nicht übernehmen, zahlen Sie selbst (Eigenanteil). Wir besprechen das vor dem Start mit Ihnen.

Welche Hilfe passt zu Ihnen?

Sie wissen noch nicht genau, welche Leistungen Sie brauchen? Kein Problem – wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie, auch zu Pflegegrad und Kostenübernahme.