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Behandlungspflege in Rheine

Ihr Arzt hat Ihnen häusliche Krankenpflege verordnet? Wir übernehmen die medizinischen Maßnahmen bei Ihnen zu Hause und stimmen uns mit Ihren Ärzten ab.

Pflegekraft bespricht eine Medikamentenbox mit einem älteren Mann.

Für wen ist Behandlungspflege?

Für alle, denen ein Haus- oder Facharzt medizinische Pflege zu Hause verordnet hat – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Diabetes, bei Wunden oder wenn Medikamente regelmäßig gegeben werden müssen. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Was wir übernehmen

  • Medikamentengabe – Medikamente richten und geben
  • Messungen – Blutdruck, Puls und Blutzucker
  • Injektionen – zum Beispiel Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung
  • Kompression – Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Kompressionsverbände anlegen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel – mehr dazu auf der Seite Wundversorgung
  • Dekubitusbehandlung – Versorgung von Druckgeschwüren
  • Suprapubischer Katheter – Versorgung des Blasenkatheters über die Bauchdecke
  • Infusionen
  • Parenterale Ernährung – Ernährung über die Vene

So läuft es ab

Schritt 1

Ihr Haus- oder Facharzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus.

Schritt 2

Sie melden sich bei uns – telefonisch oder über die Pflegeanfrage. Gern auch schon, bevor die Verordnung da ist.

Schritt 3

Wir besprechen mit Ihnen die Maßnahmen und Zeiten und kümmern uns um die Abstimmung mit der Krankenkasse.

Schritt 4

Wir kommen zu Ihnen und halten Kontakt zu Ihren Ärzten, damit Ihre Versorgung gut abgestimmt ist.

Wer bezahlt die Behandlungspflege?

Behandlungspflege ist eine Leistung nach SGB V. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse – nicht die Pflegekasse. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege. Gesetzliche Zuzahlungen können anfallen; wir sagen Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Wo wir Behandlungspflege anbieten

In Rheine und Umgebung.

Wer die Pflege verantwortet

Die Pflegedienstleitung liegt bei Kerstin Lücker, examinierte Altenpflegerin.

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Dafür brauchen Sie eine Verordnung für häusliche Krankenpflege von Ihrem Hausarzt. Wir unterstützen Sie dabei und kümmern uns um das Notwendige.

Nein. Für Behandlungspflege ist die ärztliche Verordnung entscheidend, nicht der Pflegegrad.

Ja. Wir helfen bei der Organisation und Kommunikation mit Ihren Ärzten, damit Ihre Versorgung zusammenpasst.

Unterstützung bei Behandlungspflege anfragen

Sie haben eine Verordnung oder erwarten eine? Melden Sie sich – wir klären die nächsten Schritte mit Ihnen.