Pflegeleistungen 2026: Die Beträge bleiben gleich
Pflege und Leistungen · Oktober 2026. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind 2026 nicht gestiegen. Es gelten weiter die Beträge, die seit dem 1. Januar 2025 gelten – bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit dem 1. Juli 2025.
Was gilt?
Die gesetzlichen Leistungsbeträge der Pflegekasse sind unverändert. Die wichtigsten Monatsbeträge:
Die wichtigsten Beträge 2026
| Leistung | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Den Entlastungsbetrag von 131 € gibt es auch bei Pflegegrad 1. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung.
Wen betrifft es?
Alle Menschen mit einem Pflegegrad und ihre Angehörigen. Wegen der unveränderten Beträge müssen Sie nichts neu beantragen: Bereits bewilligte Geldleistungen wie das Pflegegeld werden weiter gezahlt. Leistungen, die gegen Rechnung erstattet werden – etwa der Entlastungsbetrag –, rufen Sie wie bisher ab, indem Sie oder der Anbieter die Rechnungen einreichen. Neue Leistungen beantragen Sie wie gewohnt bei der Pflegekasse.
Was können Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie, ob Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Was Sie 2026 nicht verbrauchen, können Sie noch bis zum 30. Juni 2027 einsetzen – danach verfällt es.
- Wenn der Hilfebedarf gestiegen ist, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein.
- Alle Leistungen finden Sie in unserem Überblick.
Rechtsstand
Rechtsstand: geltendes Recht, November 2026.
Fragen zu Ihren Leistungen?
Wir sagen Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie nutzen – in Rheine und Umgebung auch persönlich bei Ihnen zu Hause.