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Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Wie viel es gibt, hängt vom Pflegegrad ab. Die Tabelle zeigt alle wichtigen Monatsbeträge, darunter finden Sie zu jeder Leistung einen eigenen Ratgeber.

Zwei Frauen besprechen Unterlagen und nutzen einen Taschenrechner am Tisch.

Alle Beträge nach Pflegegrad

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld pro Monat – 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung pro Monat – 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag pro Monat 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Tages- und Nachtpflege pro Monat – 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch pro Monat bis 42 € bis 42 € bis 42 € bis 42 € bis 42 €
Hausnotruf (Basisversorgung) ja ja ja ja ja
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr – 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Wohnraumanpassung je Maßnahme bis 4.180 € bis 4.180 € bis 4.180 € bis 4.180 € bis 4.180 €

Stand der Beträge: 2026. Die Monatsbeträge gelten seit dem 1. Januar 2025, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit dem 1. Juli 2025. Es handelt sich um gesetzliche Höchstbeträge der Pflegekasse, nicht um Preise eines Pflegedienstes. In Pflegegrad 1 ist Tagespflege nur über den Entlastungsbetrag möglich. Beim Hausnotruf zahlt die Pflegekasse die Basisversorgung zum Preis aus ihren Verträgen mit den Anbietern; Zusatzleistungen zahlen Sie selbst.

Pflegekasse oder Krankenkasse?

Pflegekasse (SGB XI): Sie zahlt die Leistungen aus der Tabelle – also für Grundpflege (Hilfe bei Körperpflege, Anziehen, Essen), Hauswirtschaft, Betreuung und Entlastung. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt, Sie haben also denselben Ansprechpartner.

Krankenkasse (SGB V): Sie zahlt die häusliche Krankenpflege, vor allem die Behandlungspflege. Das sind medizinische Aufgaben wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, aber keinen Pflegegrad. Mehr dazu unter Häusliche Krankenpflege.

Was Sie beim Kombinieren beachten sollten

  • Pflegegeld und Sachleistung schließen sich nicht aus: Über die Kombinationsleistung nutzen Sie beides anteilig.
  • Entlastungsbetrag, Tagespflege und Pflegehilfsmittel kommen zusätzlich dazu und werden nicht angerechnet.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag, den Sie flexibel aufteilen können.
  • Wer nur Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch abrufen.

Die Leistungen im Einzelnen

Pflegegeld

Geld für Pflege durch Angehörige oder Bekannte, ab Pflegegrad 2.

Mehr zu Pflegegeld →

Pflegesachleistungen

Pflege durch einen Pflegedienst, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Mehr zu Pflegesachleistungen →

Kombinationsleistung

Pflegegeld und Sachleistung anteilig nutzen – mit Rechenbeispiel.

Mehr zu Kombinationsleistung →

Entlastungsbetrag

131 € im Monat für Entlastung im Alltag, schon ab Pflegegrad 1.

Mehr zu Entlastungsbetrag →

Verhinderungspflege

Ersatzpflege, wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder krank ist.

Mehr zu Verhinderungspflege →

Kurzzeitpflege

Vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung.

Mehr zu Kurzzeitpflege →

Pflegehilfsmittel

Verbrauchsmaterial, technische Hilfen und Hausnotruf.

Mehr zu Pflegehilfsmittel →

Wohnraumanpassung

Zuschuss für Umbauten in der Wohnung – Antrag vor Baubeginn.

Mehr zu Wohnraumanpassung →

Tages- und Nachtpflege

Betreuung in einer Einrichtung mit eigenem Budget.

Mehr zu Tages- und Nachtpflege →

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Stand

Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.

Hilfe in Rheine und Umgebung

In Rheine und Umgebung zeigen wir Ihnen, welche Leistungen Sie für die Pflege zu Hause nutzen können. Außerhalb unseres Gebiets helfen Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort.