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Pflegegeld: Höhe, Voraussetzungen und Beratungsbesuch

Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege zu Hause übernehmen. Es beträgt je nach Pflegegrad 347 € bis 990 € im Monat. Wer nur Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen.

Zwei Frauen besprechen Unterlagen und nutzen einen Taschenrechner am Tisch.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegekasse nach § 37 SGB XI. Sie haben Anspruch, wenn

  • ein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 festgestellt wurde,
  • die Pflege zu Hause stattfindet und
  • die Pflege durch Personen Ihrer Wahl sichergestellt ist – meist Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbarn, die nicht als Pflegefachkraft angestellt sind.

In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Dort stehen andere Leistungen zur Verfügung, etwa der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen, nicht an die pflegende Person. Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie es weitergeben.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
1 kein Anspruch
2 347 €
3 599 €
4 800 €
5 990 €

Stand der Beträge: 2026. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert. Es handelt sich um gesetzliche Leistungen der Pflegekasse.

Wofür Sie das Pflegegeld verwenden

Anders als die meisten Leistungen der Pflegekasse ist das Pflegegeld nicht zweckgebunden. Sie müssen keine Rechnungen einreichen. Viele Familien geben es als Anerkennung an die pflegende Person weiter oder bezahlen davon Fahrten, Einkäufe oder kleine Hilfen.

Pflegegeld lässt sich mit dem Einsatz eines Pflegedienstes verbinden. Nutzen Sie einen Teil der Pflegesachleistungen, erhalten Sie anteilig weniger Pflegegeld. Wie das genau berechnet wird, erklärt der Ratgeber zur Kombinationsleistung.

Zusätzlich zum Pflegegeld können Sie unter anderem den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € im Monat) und Tages- oder Nachtpflege nutzen. Diese Leistungen werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Gut zu wissen: Während einer Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegelds bis zu 8 Wochen weitergezahlt. Ist die pflegende Person an einem Tag weniger als 8 Stunden verhindert, wird das Pflegegeld für diesen Tag nicht gekürzt, und der Tag zählt nicht auf die Grenze von 8 Wochen.

Beratungsbesuch: Pflicht bei Pflegegeld

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Dabei kommt eine Pflegefachkraft, zum Beispiel von einem Pflegedienst, zu Ihnen nach Hause. Sie schaut, ob die Pflege gut gelingt, beantwortet Fragen und gibt praktische Tipps.

  • Pflegegrad 2 bis 5: Pflicht einmal im Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: zusätzlich auf Wunsch einmal im Vierteljahr – freiwillig, keine Pflicht
  • Pflegegrad 1 und Bezug von Pflegesachleistungen: freiwillig einmal im Halbjahr

Die Kosten trägt die Pflegekasse. Der Pflegedienst meldet der Pflegekasse, dass der Besuch stattgefunden hat. Wird der Pflichtbesuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Notieren Sie sich deshalb die Termine.

Den Beratungsbesuch bieten wir in Rheine und Umgebung an – mehr dazu auf unserer Seite Beratungsbesuch.

So beantragen Sie Pflegegeld

Schritt 1

Stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad. Das geht formlos, auch telefonisch. Leistungen gibt es ab dem Antrag, frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen vorliegen.

Schritt 2

Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) begutachtet die Pflegesituation bei Ihnen zu Hause.

Schritt 3

Geben Sie im Antrag an, dass Sie Pflegegeld wünschen und wer die Pflege übernimmt.

Schritt 4

Nach dem Bescheid zahlt die Pflegekasse monatlich. Vereinbaren Sie rechtzeitig den ersten Beratungsbesuch.

Häufige Fragen

Ja. Über die Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil der Sachleistung für den Pflegedienst und erhalten den Rest anteilig als Pflegegeld.

Ja, ab dem Antrag – auch wenn der Bescheid erst später kommt. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse ab dem Tag des Antrags, frühestens ab dem Tag, an dem die Voraussetzungen vorliegen. Bestand der Pflegebedarf schon in einem früheren Kalendermonat, zahlt sie ab dem Ersten des Antragsmonats. Beispiel: Pflegebedarf seit Oktober, Antrag am 20. November – Zahlung ab 1. November. Pflegebedarf erst seit 1. November, Antrag am 20. November – Zahlung ab 20. November.

Dann können Sie bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Ein höherer Pflegegrad bedeutet auch ein höheres Pflegegeld. Mehr dazu im Ratgeber „Höherstufung“.

Pflegt sie eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden an mindestens 2 Tagen pro Woche und arbeitet sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für sie.

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Stand

Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.

Hilfe in Rheine und Umgebung

In Rheine und Umgebung übernehmen wir den Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug und beraten Sie zur Pflege zu Hause. Außerhalb unseres Gebiets helfen Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort.