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Pflegesachleistungen: Pflege durch einen Pflegedienst

Pflegesachleistungen sind das Budget der Pflegekasse für Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Ab Pflegegrad 2 stehen je nach Grad 796 € bis 2.299 € im Monat zur Verfügung. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie zahlen nur, was darüber hinausgeht.

Eine ältere Frau wäscht ihre Hände, während eine Pflegekraft ein Handtuch bereithält.

Was sind Pflegesachleistungen?

Der Begriff klingt technisch, gemeint ist etwas Einfaches: Statt Geld bekommen Sie Pflege als „Sache“, also als Dienstleistung. Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause und hilft bei Aufgaben, die Sie nicht mehr allein schaffen. Geregelt ist das in § 36 SGB XI.

Dazu gehören vor allem:

  • Grundpflege – Hilfe bei Körperpflege, Anziehen, Essen und Bewegung,
  • pflegerische Betreuung – Unterstützung im Alltag, Beschäftigung, Gespräche,
  • Hilfe im Haushalt – zum Beispiel Einkaufen, Reinigen, Wäsche.

Nicht dazu gehört die Behandlungspflege, also medizinische Aufgaben wie Medikamentengabe oder Verbandwechsel. Sie wird über die Krankenkasse abgerechnet, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Mehr dazu unter Häusliche Krankenpflege.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Pflegegrad Pflegesachleistung pro Monat
1 kein Anspruch
2 bis 796 €
3 bis 1.497 €
4 bis 1.859 €
5 bis 2.299 €

Stand der Beträge: 2026 (gültig seit 1. Januar 2025). Das sind Höchstbeträge der Pflegekasse, keine Preise des Pflegedienstes. Was eine einzelne Leistung kostet, ist zwischen Pflegediensten und Kassen vereinbart und steht in Ihrem Kostenvoranschlag. Wegepauschalen gehören zur Vergütung des Pflegedienstes und werden wie die Pflegeleistungen aus der Sachleistung bezahlt. Investitionskosten, die ein Pflegedienst gesondert berechnen darf, zahlt die Pflegekasse dagegen nicht aus der Sachleistung; ob und in welcher Höhe sie anfallen, hängt vom Bundesland, einer möglichen Landesförderung und vom Pflegedienst ab.

So läuft die Abrechnung

Sie schließen mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag. Darin steht, welche Leistungen wie oft erbracht werden. Der Pflegedienst rechnet diese Leistungen monatlich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bis zur Höhe Ihres Sachleistungsbetrags.

Kosten, die über den Höchstbetrag hinausgehen, stellt der Pflegedienst Ihnen in Rechnung. Das ist Ihr Eigenanteil. Für diesen Teil können Sie gegebenenfalls den Entlastungsbetrag einsetzen – in Pflegegrad 2 bis 5 allerdings nicht für Hilfe bei der Selbstversorgung wie Waschen oder Anziehen.

Nutzen Sie den Betrag nicht ganz aus, verfällt der Rest nicht einfach: Er kann über die Kombinationsleistung anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.

Umwandlung: bis zu 40 % für Alltagshilfen

Nach § 45a Abs. 4 SGB XI können Sie bis zu 40 % Ihres Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Das sind zum Beispiel Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder haushaltsnahe Hilfen, die nach Landesrecht anerkannt sind.

Das lohnt sich, wenn Sie den Pflegedienst nicht im vollen Umfang brauchen, aber Hilfe im Alltag gut gebrauchen können. Der umgewandelte Teil fehlt dann allerdings beim Pflegegeld-Anteil einer Kombinationsleistung. Lassen Sie sich vorher von der Pflegekasse oder einer Pflegeberatung erklären, was in Ihrem Fall günstiger ist.

So nutzen Sie Pflegesachleistungen

Schritt 1

Beantragen Sie einen Pflegegrad bei der Pflegekasse, falls noch keiner vorliegt.

Schritt 2

Suchen Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Schritt 3

Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben, der Kassenanteil und Eigenanteil zeigt.

Schritt 4

Schließen Sie den Pflegevertrag. Der Pflegedienst rechnet danach direkt mit der Pflegekasse ab.

Häufige Fragen

Ja, über die Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird dann um den Prozentsatz gemindert, den Sie von der Sachleistung genutzt haben.

Nein. Die Pflicht zum Beratungsbesuch gilt nur, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen.

Ja. Sie können den Pflegevertrag nach § 120 SGB XI jederzeit ohne Frist kündigen. Weitere Hinweise finden Sie im Ratgeber „Pflegedienst auswählen“.

In Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistung. Einen Pflegedienst können Sie dort über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat finanzieren.

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Stand

Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.

Hilfe in Rheine und Umgebung

In Rheine und Umgebung übernehmen wir Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft als Sachleistung und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Außerhalb unseres Gebiets helfen Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort.