Pflegedienst auswählen: Worauf es ankommt und was Sie fragen sollten
Ein guter Pflegedienst passt zu Ihrem Bedarf, ist in Ihrer Gegend unterwegs und erklärt Leistungen und Kosten verständlich. Am meisten erfahren Sie im Erstgespräch. Nehmen Sie sich dafür Zeit und gehen Sie mit einer Liste von Fragen hinein. Einen Pflegevertrag können Sie kündigen, wenn es nicht passt.
Wann brauchen Sie einen Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause. Er übernimmt Aufgaben, die Sie oder Ihre Angehörigen nicht mehr allein schaffen – zum Beispiel:
- Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei der Toilette.
- Behandlungspflege: medizinische Aufgaben nach ärztlicher Verordnung, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel.
- Betreuung und Hauswirtschaft: Gesellschaft, Begleitung, Einkauf, Wäsche, Reinigung.
- Beratungsbesuch: Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Auch den führen Pflegedienste durch.
Für Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad, sondern eine ärztliche Verordnung. Für Leistungen der Pflegekasse brauchen Sie einen Pflegegrad. Mehr dazu lesen Sie unter Ambulante Pflege.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Zulassung: Der Pflegedienst sollte einen Versorgungsvertrag mit den Kranken- und Pflegekassen haben. Nur dann kann er direkt mit den Kassen abrechnen.
Einzugsgebiet: Fragen Sie, ob Ihre Adresse angefahren wird. Viele Dienste versorgen nur einen bestimmten Umkreis.
Leistungsangebot: Nicht jeder Dienst bietet alles an. Klären Sie, ob die Leistungen, die Sie brauchen, dabei sind – und was nicht. Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Hilfsmittel kommen zum Beispiel oft von anderen Anbietern.
Erreichbarkeit und Absprachen: Wie erreichen Sie den Dienst bei Fragen? Wer ist Ihre feste Ansprechperson?
Transparenz bei Kosten: Ein seriöser Pflegedienst erstellt vor Beginn eine schriftliche Aufstellung. Sie sehen darin, was die Kassen übernehmen und was für Sie bleibt. Hintergrund dazu finden Sie im Artikel Was kostet ein Pflegedienst?.
Ihr Eindruck: Fühlen Sie sich ernst genommen? Werden Ihre Fragen geduldig beantwortet? Das zählt, denn Sie lassen Menschen in Ihr Zuhause.
Tipp: Die Pflegekasse kann Ihnen eine Liste zugelassener Pflegedienste in Ihrer Nähe geben. Auch der Pflegestützpunkt vor Ort hilft bei der Suche.
Fragen für das Erstgespräch
Drucken Sie diese Liste aus oder schreiben Sie sie ab. Notieren Sie sich die Antworten – so können Sie mehrere Dienste vergleichen.
- Fahren Sie meine Adresse an?
- Welche der Leistungen, die ich brauche, bieten Sie an? Was bieten Sie nicht an?
- Zu welchen Uhrzeiten kommen Sie in etwa? Wie verbindlich sind diese Zeiten?
- Wie viele verschiedene Pflegekräfte kommen zu mir? Gibt es eine feste Bezugsperson?
- Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen oder Beschwerden, und wie erreiche ich ihn?
- Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
- Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse, welche die Pflegekasse? Was bleibt für mich?
- Bekomme ich vor Beginn eine schriftliche Kostenaufstellung?
- Helfen Sie mir bei Anträgen, zum Beispiel für einen Pflegegrad?
- Wie dokumentieren Sie die Pflege, und kann ich die Pflegedokumentation einsehen?
- Wie werden Angehörige einbezogen?
- Was gilt bei Abwesenheit, etwa im Krankenhaus, und wann kann der Pflegedienst den Vertrag kündigen?
Der Pflegevertrag
Bevor die Pflege beginnt, schließen Sie mit dem Pflegedienst einen schriftlichen Pflegevertrag. Darin steht unter anderem:
- welche Leistungen erbracht werden und wie oft,
- was jede Leistung kostet und wer sie bezahlt,
- wie Termine vereinbart und abgesagt werden,
- was bei Abwesenheit gilt, etwa im Krankenhaus, und unter welchen Bedingungen der Pflegedienst kündigen kann.
Lesen Sie den Vertrag in Ruhe durch. Lassen Sie sich Unklares erklären, bevor Sie unterschreiben. Ändert sich Ihr Bedarf, wird der Vertrag angepasst.
Kündigung und Wechsel
Sie sind nicht an einen Pflegedienst gebunden. Als pflegebedürftige Person können Sie den Pflegevertrag nach § 120 Abs. 2 SGB XI jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen; eine Vertragsklausel kann dieses Recht nicht einschränken. Kündigen Sie am besten schriftlich. Für Kündigungen durch den Pflegedienst und für Absagen einzelner Termine gelten die Regeln im Vertrag.
Planen Sie einen Wechsel gut: Klären Sie zuerst mit dem neuen Dienst, ab wann er die Versorgung übernehmen kann. So entsteht keine Lücke. Informieren Sie auch Ihre Pflegekasse und gegebenenfalls Ihre Hausarztpraxis.
Häufige Fragen
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Stand
Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.
Hilfe in Rheine und Umgebung
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