Was kostet ein Pflegedienst? Kosten, Kassen und Eigenanteil erklärt
Einen einheitlichen Monatsbetrag gibt es nicht. Die Kosten hängen davon ab, welche Leistungen Sie brauchen, wie oft der Pflegedienst kommt und welche Preise in Ihrem Bundesland mit den Kassen vereinbart sind. Ein großer Teil wird von Kranken- und Pflegekasse übernommen; was darüber hinausgeht, ist Ihr Eigenanteil.
Woraus sich die Rechnung zusammensetzt
Die Preise werden zwischen Pflegediensten und Kassen vereinbart und unterscheiden sich je nach Bundesland und Vertrag. Deshalb nennen wir hier bewusst keine Euro-Preise. Typische Bestandteile sind:
- Leistungskomplexe oder Zeitvergütung: Leistungen werden entweder als festgelegte Pakete abgerechnet (zum Beispiel „kleine Körperpflege“ oder „Hilfe bei der Nahrungsaufnahme“) oder nach der aufgewendeten Zeit. Oft können Sie zwischen beiden Varianten wählen.
- Hausbesuchs- oder Wegepauschale: Für die Anfahrt zu Ihnen fällt je Einsatz ein fester Betrag an.
- Investitionskosten: ein Anteil für Fahrzeuge, Räume und Ausstattung des Pflegedienstes. Ob und wie er gesondert berechnet wird, ist je Bundesland unterschiedlich geregelt.
Je häufiger der Pflegedienst kommt und je mehr er pro Einsatz übernimmt, desto höher ist der Monatsbetrag.
Krankenkasse oder Pflegekasse?
Zwei Kassen sind zuständig – und das ist für Ihre Kosten entscheidend:
- Krankenkasse (SGB V): Sie zahlt die häusliche Krankenpflege, also ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Ein Pflegegrad ist nicht nötig. Erwachsene zahlen eine gesetzliche Zuzahlung an die Krankenkasse: 10 % der Kosten der ersten 28 Kalendertage im Jahr plus 10 € je Verordnung.
- Pflegekasse (SGB XI): Sie zahlt Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft – aber nur bis zu einem festen Monatsbetrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet (Pflegesachleistung).
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat |
|---|---|
| 2 | bis 796 € |
| 3 | bis 1.497 € |
| 4 | bis 1.859 € |
| 5 | bis 2.299 € |
Stand der Beträge: 2026. Das sind gesetzliche Höchstbeträge der Pflegekasse, keine Preise des Pflegedienstes. In Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung; hier kann der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat eingesetzt werden.
Was ist der Eigenanteil?
Der Eigenanteil ist der Teil der Pflegedienst-Rechnung, den keine Kasse übernimmt. Er entsteht vor allem, wenn die vereinbarten Leistungen mehr kosten als die Pflegesachleistung Ihres Pflegegrads. Dazu kommen gegebenenfalls Zuzahlungen bei der häuslichen Krankenpflege und Leistungen, die Sie sich zusätzlich privat wünschen.
Wichtig: Sie entscheiden mit, wie viel Hilfe Sie in Anspruch nehmen. Ein seriöses Angebot zeigt Ihnen vorher, welcher Betrag für Sie bleibt.
Rechenbeispiel mit Annahmen
Beispiel: Die folgenden Zahlen sind ausdrücklich fiktiv und dienen nur dazu, den Rechenweg zu zeigen. Es sind keine Preise von Pflegedienst Lücker; Ihre tatsächliche Rechnung kann deutlich höher oder niedriger sein.
- Annahme 1: Pflegegrad 2.
- Annahme 2: Die vereinbarten Pflegeleistungen – Grundpflege, Hauswirtschaft und Wegepauschalen – kosten angenommen 1.000 € im Monat. Davon entfallen 200 € auf Hauswirtschaft.
- Annahme 3: Der Pflegedienst berechnet Investitionskosten gesondert, angenommen 40 € im Monat. Ob das geschieht und in welcher Höhe, hängt vom Bundesland, von einer möglichen Landesförderung und vom Pflegedienst ab; die Pflegekasse zahlt diesen Anteil nicht aus der Sachleistung.
- Annahme 4: Behandlungspflege rechnet der Pflegedienst gesondert mit der Krankenkasse ab; sie ist hier nicht enthalten.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Pflegeleistungen (fiktive Annahme) | 1.000,00 € |
| abzüglich Pflegesachleistung Pflegegrad 2 | − 796,00 € |
| Eigenanteil an den Pflegeleistungen | 204,00 € |
| zuzüglich gesondert berechnete Investitionskosten (fiktiv) | 40,00 € |
| Eigenanteil insgesamt | 244,00 € |
Zwei Leistungen können diesen Eigenanteil verringern:
- Entlastungsbetrag: Bis zu 131 € im Monat können für Leistungen des Pflegedienstes eingesetzt werden – in Pflegegrad 2 bis 5 aber nicht für die Selbstversorgung (etwa Waschen oder Anziehen), sondern zum Beispiel für Hauswirtschaft oder Betreuung. Erstattet wird nur, was nicht schon über die Sachleistung bezahlt ist. Rechnet der Pflegedienst in unserem Beispiel mindestens 131 € der Hauswirtschaft über den Entlastungsbetrag ab, sinkt der Eigenanteil auf 244 € − 131 € = 113 €. Ob auch Investitionskosten über den Entlastungsbetrag erstattet werden, klären Sie bitte vorher mit Ihrer Pflegekasse.
- Kombinationsleistung: Wird die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse anteilig Pflegegeld. Wie das funktioniert, lesen Sie unter Kombinationsleistung.
Checkliste für Ihr Angebot
Bevor Sie einen Pflegevertrag unterschreiben, sollte das Angebot diese Fragen beantworten:
- Welche Leistungen sind vereinbart, und wie oft pro Woche?
- Wird nach Leistungskomplexen oder nach Zeit abgerechnet?
- Wie hoch sind Wegepauschale und Investitionskosten?
- Welcher Betrag wird mit der Pflegekasse, welcher mit der Krankenkasse abgerechnet?
- Welcher monatliche Eigenanteil bleibt voraussichtlich für Sie?
- Wird der Entlastungsbetrag berücksichtigt?
- Wie lassen sich Leistungen ändern? (Kündigen können Sie den Pflegevertrag nach § 120 SGB XI jederzeit ohne Frist.)
Häufige Fragen
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Stand
Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.
Ihr individuelles Angebot für Rheine und Umgebung
Pflegedienst Lücker erstellt Ihnen nach einem persönlichen Gespräch ein individuelles Angebot für Rheine und Umgebung – mit allen Kassenanteilen und Ihrem voraussichtlichen Eigenanteil. Außerhalb unseres Gebiets: Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort.