Pflegegrade im Überblick: Module, Punkte und Pflegegrad 1 bis 5
Ein Pflegegrad zeigt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Er wird in einer Begutachtung ermittelt und entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt. Es gibt fünf Pflegegrade – je höher der Grad, desto größer der Unterstützungsbedarf.
Was bedeutet pflegebedürftig?
Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag nicht mehr alles selbstständig schafft und deshalb Hilfe durch andere braucht. Es kommt also nicht auf eine bestimmte Diagnose an, sondern darauf, was ein Mensch noch selbst kann.
Wichtig: Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Das ist eine Prognose, keine Wartezeit: Sie können den Antrag sofort stellen. Eine kurze Erkrankung, etwa nach einer Operation, führt in der Regel nicht zu einem Pflegegrad. Dafür gibt es andere Hilfen, zum Beispiel die häusliche Krankenpflege über die Krankenkasse.
Rechtsgrundlage ist § 15 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), das Gesetz zur sozialen Pflegeversicherung.
Die sechs Module der Begutachtung
| Modul | Was wird betrachtet? | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | z. B. Positionswechsel im Bett, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung | 10 % |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | z. B. Orientierung, Erinnern, Gespräche verstehen | zusammen mit Modul 3: 15 % (der höhere Wert zählt) |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | z. B. nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Hilfe | zusammen mit Modul 2: 15 % (der höhere Wert zählt) |
| 4 Selbstversorgung | z. B. Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang | 40 % |
| 5 Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | z. B. Medikamente, Verbandwechsel, Arztbesuche | 20 % |
| 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | z. B. Tagesablauf planen, Kontakte pflegen | 15 % |
Die Gutachterin oder der Gutachter bewertet in jedem Modul, wie selbstständig die Person ist. Die Ergebnisse werden gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 zusammengerechnet.
Punkte und Pflegegrade
| Pflegegrad | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Gesamtpunkte |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung | ab 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung | ab 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung | ab 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung | ab 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung | ab 90 bis 100 |
Pflegegrad 5 kann auch bei weniger als 90 Punkten vergeben werden, wenn eine sogenannte besondere Bedarfskonstellation vorliegt – das ist gesetzlich eng geregelt.
Was bringt Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Trotzdem lohnt sich der Antrag, denn Sie erhalten unter anderem:
- den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt oder Betreuung
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat
- einen Zuschuss zum Hausnotruf
- bis 4.180 € je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa einen Badumbau
- kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
- einen freiwilligen Beratungsbesuch pro Halbjahr
- digitale Pflegeanwendungen
Stand der Beträge: 2026. Das sind gesetzliche Leistungen der Pflegeversicherung, keine Preise eines Pflegedienstes.
Weiterführende Artikel
Verwandte Themen
- Pflegegrad beantragen
- Begutachtung
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Entlastungsbetrag
- Hilfe ohne Pflegegrad
- Pflege starten
Stand
Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.
Hilfe in Rheine und Umgebung
Wir beraten Sie in Rheine und Umgebung zum Pflegegrad und dazu, welche Unterstützung zu Hause möglich ist. Außerhalb unseres Gebiets: Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort.