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Begutachtung zum Pflegegrad: Ablauf und gute Vorbereitung

Nach dem Antrag kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause und schaut, wie selbstständig die pflegebedürftige Person im Alltag ist. Daraus ergibt sich der Pflegegrad. Wer gut vorbereitet ist, sorgt dafür, dass nichts Wichtiges übersehen wird.

Ältere Frau und Angehöriger besprechen Unterlagen mit einer Beraterin am Tisch.

Wer begutachtet?

Bei gesetzlich Versicherten beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD). Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof. Die Gutachterinnen und Gutachter sind meist Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte.

Sie erhalten vorher einen Termin, in der Regel schriftlich. Passt der Termin nicht, melden Sie sich rechtzeitig und bitten um einen neuen. Die Begutachtung findet meist in der Wohnung statt – dort, wo der Alltag tatsächlich stattfindet.

So läuft der Termin ab

Das Gespräch dauert häufig etwa eine Stunde. Die Gutachterin oder der Gutachter fragt nach Krankheiten, Medikamenten und dem Tagesablauf und lässt sich manche Tätigkeiten zeigen – etwa das Aufstehen aus dem Sessel oder ein paar Schritte durch die Wohnung.

Bewertet wird in sechs Bereichen, den sogenannten Modulen: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Probleme, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Eine Übersicht mit Gewichtung finden Sie unter Pflegegrade im Überblick.

Wichtig für Sie:

  • Zeigen Sie den normalen Alltag, nicht den besten Tag. Viele Menschen möchten sich beim Termin von ihrer besten Seite zeigen. Das ist verständlich, führt aber leicht zu einem zu niedrigen Pflegegrad.
  • Eine vertraute Person sollte dabei sein. Angehörige oder Pflegekräfte können ergänzen, was im Gespräch vergessen wird – zum Beispiel nächtliche Unruhe oder Stürze.
  • Schwierige Punkte dürfen auch ohne Zuhören der betroffenen Person angesprochen werden. Bitten Sie um ein kurzes Gespräch unter vier Augen, wenn Ihnen etwas unangenehm ist.

Nach dem Termin schreibt die Gutachterin oder der Gutachter das Gutachten und schickt es an die Pflegekasse. Diese entscheidet grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Sie haben Anspruch darauf, das Gutachten zugeschickt zu bekommen.

Gut vorbereitet: das Pflegetagebuch

Ein Pflegetagebuch ist eine einfache Aufzeichnung über ein bis zwei Wochen: Wobei wurde wann geholfen, und wie lange hat es gedauert? Es hilft Ihnen, im Gespräch an alles zu denken, und macht den Bedarf für die Gutachterin oder den Gutachter nachvollziehbar.

Notieren Sie zum Beispiel:

  • Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengang
  • Begleitung bei Wegen innerhalb und außerhalb der Wohnung
  • Medikamente richten, Blutzucker messen, Verbände, Arztbesuche
  • Erinnern, Anleiten, Beruhigen, nächtliches Aufstehen
  • Besonderheiten wie Stürze, Verwirrtheit oder Ablehnung von Hilfe

Beispiel: „Montag, 7:30 Uhr – Hilfe beim Waschen am Waschbecken und Anziehen, etwa 25 Minuten. Nachts zweimal Begleitung zur Toilette.“

Vorlagen für ein Pflegetagebuch gibt es bei vielen Pflegekassen und Verbraucherzentralen.

Unterlagen für den Begutachtungstermin

Schritt 1

Schreiben der Pflegekasse mit dem Termin und Ihre Versichertennummer.

Schritt 2

Aktueller Medikamentenplan, gern auch die Medikamentenpackungen.

Schritt 3

Arztberichte, Befunde und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus oder der Reha.

Schritt 4

Pflegetagebuch der letzten ein bis zwei Wochen.

Schritt 5

Liste der Hilfsmittel, die bereits genutzt werden (z. B. Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial).

Schritt 6

Pflegedokumentation des Pflegedienstes, falls bereits einer kommt.

Schritt 7

Kontaktdaten der behandelnden Ärztinnen und Ärzte und ggf. Therapeutinnen und Therapeuten.

Schritt 8

Vollmacht oder Betreuungsausweis, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger die Angelegenheiten regelt.

Schritt 9

Ein Zettel mit Ihren eigenen Stichpunkten: Was ist im Alltag besonders schwierig?

Häufige Fragen

In der Regel ja, denn die Begutachtung findet meist in der Wohnung statt. Ist die Person im Krankenhaus oder in einer Einrichtung, kann sie auch dort stattfinden. In bestimmten Fällen ist eine Begutachtung nach Aktenlage oder per Telefon möglich.

Ja, wenn die pflegebedürftige Person das möchte. Eine Pflegekraft kann aus ihrer Erfahrung schildern, welche Hilfe tatsächlich nötig ist.

Fordern Sie das Gutachten an und prüfen Sie es. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Mehr dazu im Ratgeber „Widerspruch“.

Ja, aus wichtigem Grund. Melden Sie sich möglichst früh beim MD oder bei Medicproof. Bedenken Sie, dass sich die Entscheidung dadurch verzögern kann.

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Stand

Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.

Hilfe in Rheine und Umgebung

Wenn wir Sie in Rheine und Umgebung bereits versorgen, stellen wir Ihnen unsere Pflegedokumentation für den Termin zur Verfügung und besprechen die Vorbereitung mit Ihnen. Außerhalb unseres Gebiets: Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt vor Ort.