Pflege-ABC: Wichtige Begriffe rund um die Pflege kurz erklärt
Rund um die Pflege begegnen Ihnen viele Fachbegriffe. Hier finden Sie die wichtigsten kurz erklärt – alphabetisch sortiert. Wo es einen ausführlichen Artikel gibt, führt Sie der Link „mehr“ dorthin. Stand der Beträge: 2026.
A bis E
- Ambulante Pflege: Pflege durch einen Pflegedienst in der eigenen Wohnung. mehr
- Begutachtung: Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof, bei dem festgestellt wird, wie selbstständig eine Person ist. Das Ergebnis bestimmt den Pflegegrad. mehr
- Behandlungspflege: Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung, zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Sie wird von der Krankenkasse bezahlt. mehr
- Beratungsbesuch: Pflichtbesuch einer Pflegefachkraft bei reinem Pflegegeldbezug – in den Pflegegraden 2 bis 5 einmal im Halbjahr; in Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch zusätzlich vierteljährlich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. mehr
- Demenz: Oberbegriff für Erkrankungen, bei denen Gedächtnis, Denken und Orientierung nachlassen. Auch diese Einschränkungen zählen beim Pflegegrad. mehr
- Entlassmanagement: Pflicht des Krankenhauses, die Versorgung nach der Entlassung mit zu organisieren. mehr
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 für anerkannte Entlastungsangebote; die Erstattung erfolgt gegen Rechnung. mehr
F bis K
- Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden, um einen Angehörigen zu pflegen; gilt in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. mehr
- Grundpflege: Hilfe bei alltäglichen Dingen wie Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang. mehr
- Gutachten: Schriftliches Ergebnis der Begutachtung. Sie haben Anspruch darauf, dass es Ihnen zugeschickt wird. mehr
- Häusliche Krankenpflege: Leistung der Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung, auch ohne Pflegegrad möglich. mehr
- Hausnotruf: Notrufsystem für zu Hause. Ist es nötig, übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Basisversorgung bei einem Vertragsanbieter; Zusatzleistungen zahlen Sie selbst. mehr
- Höherstufung: Antrag auf einen höheren Pflegegrad, wenn sich der Zustand verschlechtert hat. mehr
- Kombinationsleistung: Pflegesachleistung und Pflegegeld werden anteilig kombiniert. mehr
- Kurzzeitpflege: Vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt; ab Pflegegrad 2. mehr
M bis P
- Medizinischer Dienst (MD): Begutachtet gesetzlich Versicherte im Auftrag der Pflegekasse. Bei Privatversicherten übernimmt das Medicproof. mehr
- Pflegeberatung: Kostenlose, individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt (§ 7a SGB XI). mehr
- Pflegegeld: Monatliche Geldleistung ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder andere Personen die Pflege selbst übernehmen. mehr
- Pflegegrad: Einstufung von 1 bis 5, die zeigt, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. mehr
- Pflegehilfsmittel: Hilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € pro Monat) wie Einmalhandschuhe sowie technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett. mehr
- Pflegekasse: Träger der Pflegeversicherung; sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. mehr
- Pflegekurs: Kostenlose Schulung der Pflegekasse für Angehörige und Ehrenamtliche, auch zu Hause. mehr
- Pflegesachleistung: Leistung der Pflegekasse für Einsätze eines Pflegedienstes; der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab. mehr
- Pflegestützpunkt: Wohnortnahe Beratungsstelle für Pflegebedürftige und Angehörige.
- Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz von ca. 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts für bis zu 10 Arbeitstage kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. mehr
- Pflegevertrag: Schriftlicher Vertrag mit dem Pflegedienst über Leistungen, Kosten und Kündigung. mehr
- Pflegezeit: Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit; gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. mehr
T bis Z
- Tagespflege: Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, mit eigenem Budget der Pflegekasse ab Pflegegrad 2. mehr
- Übergangspflege: Bis zu 10 Tage Versorgung im Krankenhaus, wenn nach der Entlassung noch keine Pflege organisiert werden kann. mehr
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn die pflegende Person verhindert ist – auch stundenweise; ab Pflegegrad 2. mehr
- Widerspruch: Rechtsmittel gegen den Bescheid der Pflegekasse, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen – schriftlich, in zulässiger elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Kasse. mehr
- Wohnraumanpassung: Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € je Maßnahme für Umbauten; der Antrag muss vor Beginn gestellt werden. mehr
Stand
Stand: November 2026. Gesetzesstand und Beträge 2026; wir prüfen die Angaben bei Gesetzesänderungen erneut. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Krankenkasse oder Pflegestützpunkt.
Hilfe in Rheine und Umgebung
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